Unser Honorar berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechts-anwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Gesonderte Honorarvereinbarungen, die über das ge-setzliche Honorar des RVG hinausgehen, werden von uns in allen Bereichen des Zivilrechts trotz unserer Spezialisierung in aller Regel nicht gefordert. Dies bietet für Sie unter anderem den Vorteil, dass unser Honorar von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird.

Auf Ihren Wunsch bieten wir Ihnen in geeigneten Rechtssachen aber selbstverständlich auch eine auf Ihren Fall speziell zugeschnittene Honorarvereinbarung an, etwa auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars. Sie können uns hierauf gerne ansprechen.